Bundesgerichtshof weist Weg: Mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. vor Gericht – Ein neuer Schritt bei der Aufarbeitung rechter Gewalt

Der Fall Susann E. wirft erneut ein Schlaglicht auf die Unterstützerstrukturen rechtsextremer Gewalt in Deutschland. Nachdem der Bundesgerichtshof die umfassende

Bundesgerichtshof weist Weg: Mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. vor Gericht – Ein neuer Schritt bei der Aufarbeitung rechter Gewalt
Der Fall Susann E. wirft erneut ein Schlaglicht auf die Unterstützerstrukturen rechtsextremer Gewalt in Deutschland. Nachdem der Bundesgerichtshof die umfassende Anklage zugelassen hat, steht die langjährige Vertraute des NSU-Trios nun vor Gericht in Dresden. Was bedeutet dieser Prozess für die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes?

Einleitung: Was der Fall Susann E. für die Aufarbeitung des NSU-Terrors bedeutet

Deutschland beschäftigt sich seit Jahren mit der Aufarbeitung rechtsextremistischer Gewalt. Ein Name, der immer wieder fällt, ist „Nationalsozialistischer Untergrund“ oder kurz NSU. Jetzt nimmt die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit eine neue Wendung, denn Susann E., eine mutmaßliche Unterstützerin, muss sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Anklage gegen sie vollumfänglich zugelassen wird. Damit rückt die Frage ins Zentrum, welche Bedeutung Unterstützer für das Untertauchen und die Verbrechen des NSU hatten.

Der Hintergrund: Das Netzwerk aus Tätern, Mitwissenden und Helfern ist ein kompliziertes Geflecht. Der NSU konnte jahrelang unentdeckt Morde, Bombenanschläge und Raubüberfälle verüben. Viele fragen sich: Wer waren die Menschen im Umfeld, die das ermöglicht haben? Mit dem Fall Susann E. bekommt diese Frage einen konkreten und greifbaren Bezug.

In den kommenden Abschnitten werfen wir einen genauen Blick auf den NSU, die Ermittlungen, die Rolle von Susann E., die Vorwürfe, das juristische Tauziehen und schließlich die Bedeutung dieses Prozesses für Gesellschaft und Justiz in Deutschland. Die Dimension dieses Prozesses reicht weit über persönliche Schuld hinaus – es ist ein Stück deutsche Geschichte im Gerichtssaal.

Hintergrund: Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

Der Nationalsozialistische Untergrund war keine gewöhnliche Gruppe von Straftätern. Er war eine über Jahre hinweg organisierte, rechtsextreme Terrorzelle. Gegründet wurde der NSU spätestens im Herbst 1998 von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Das Trio tauchte ab, als ihnen polizeiliche Ermittlungen zu dicht wurden. Ihre Motivation speiste sich aus einem klar rassistischen Weltbild und einer radikal-nationalistischen Ideologie. Von Anfang an war ihr Ziel, ihre extremen Vorstellungen durch Gewalt zu verwirklichen – Mord aus Hass war für sie politische Tat.

Das Bild der unsichtbaren, lange unerkannten Terrorgruppe hat das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden schwer beschädigt. Denn es gab Warnzeichen, Spuren und Hinweise, aber oft wurden diese übersehen, falsch bewertet oder nicht miteinander verknüpft. Die Verbrechen des NSU sind deshalb ein bitteres Kapitel deutscher Geschichte, das bis heute nachwirkt.

Viele Mitglieder des NSU hatten Verbindungen zur Neonaziszene, aber auch zu Menschen, die ihnen im Alltag halfen. Es ist diese Infrastruktur aus Unterstützern, die den NSU so gefährlich machte. Ohne ihre Helfer hätten Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos nicht so lang unauffällig leben und töten können. Hier setzt auch die Anklage gegen Susann E. an, deren Unterstützung dem NSU beim Untertauchen half. Mehr dazu erfährt man auf tagesschau.de.

Bisherige juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes

Nach der Enttarnung des NSU im November 2011 begann eine der größten Ermittlungs- und Justizwellen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Fokus stand vor allem der sogenannte Münchner NSU-Prozess, der im Mai 2013 am Oberlandesgericht München begann und bis Juli 2018 dauerte. Der Prozess war ein Mammutverfahren mit 437 Verhandlungstagen, zahlreichen Nebenklagevertretern und einer Vielzahl von Beweismitteln und Zeugen.

Ein wichtiger Schritt war damit getan, aber es gab und gibt auch Kritik. Viele Opferangehörige, Rechtsanwälte und Beobachter bemängeln, dass nicht alle Fragen geklärt wurden – etwa zu weiteren Gehilfen, zu behördlichen Versäumnissen und zu möglichen Verwicklungen von V-Leuten in der Neonaziszene.

Das Gerichtsverfahren in München befasste sich nur mit einem Bruchteil des gesamten Unterstützerkreises. Schon damals wurde spekuliert, dass ein verwobenes Netz aus Helfern, Mitwissern und Sympathisanten dem NSU Jahrzehnte lang Deckung bot. Die laufenden Ermittlungen gegen weitere Unterstützer zeigen, dass das Kapitel NSU noch längst nicht abgeschlossen ist.

Justiz und Öffentlichkeit haben erkannt: Wer sich nur mit den Haupttätern beschäftigt, lässt das große Ganze außer Acht. So kommt es, dass Unterstützer wie Susann E. jetzt nachträglich vor Gericht gestellt werden. Sie sind der Beweis, wie wichtig Durchhaltevermögen bei der Aufklärung ist.

Wer ist Susann E.?

Der Name Susann E. ist für die breite Öffentlichkeit noch verhältnismäßig neu. Ihr Gesicht war nie auf den Titelseiten zu sehen, ihre Geschichte lange unsichtbar. Doch ihre Nähe zum NSU ist gut dokumentiert und rückt jetzt ins Zentrum des medialen Interesses. Sie wuchs in einem Umfeld auf, das von rechten Gesinnungen geprägt war, bewegte sich in der Neonazi-Szene und knüpfte früh Kontakte zu einflussreichen Personen dieser Szene.

Besonders bedeutsam ist ihre Verbindung zu Beate Zschäpe, der laut Anklage zentralen Mitwirkenden im NSU-Trio. Susann E. und Zschäpe waren befreundet, ihre Beziehung war eng und vertrauensvoll. Auch mit ihrem Mann André E. lebte sie in einer engen Partnerschaft, die durch politische Überzeugungen und gemeinsame Aktivitäten im Neonazi-Milieu geprägt war. Über die Rolle von André E. im NSU-Prozess berichtet auch stern.de ausführlich.

Wie tief Susann E. tatsächlich in die Machenschaften des NSU eingebunden war, ist Gegenstand des aktuellen Strafverfahrens. Klar ist: Sie gehörte nicht zum unmittelbaren Kreis der Tatbeteiligten, aber sie baute mit ihrem Verhalten einen Schutzschirm für das Trio auf. Ihr Beispiel zeigt, wie Unterstützer im Hintergrund den Fortbestand rechtsextremer Strukturen ermöglichen. Menschen wie sie sind das unsichtbare Rückgrat solcher Gruppen, weil sie im Alltag helfen, Papiere besorgen, Arztbesuche ermöglichen und logistische Dienste leisten.

Ihre Geschichte zeigt auch, wie eng Verbindungen im rechten Spektrum geknüpft und gepflegt werden. Nicht selten sind es Freundschaften und Familienbande, die Loyalität herstellen und den Zusammenhalt sichern. Dass jetzt auch sie für diese Taten und Unterlassungen verantwortlich gemacht wird, ist ein deutliches Signal an die rechte Szene.

Die erhobenen Vorwürfe gegen Susann E.

Die Liste der Vorwürfe gegen Susann E. ist lang – und schwerwiegend. Im Kern geht es um zwei große Komplexe: Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Damit steht sie unter Verdacht, dem NSU-Trio nicht nur das Leben in der Illegalität zu erleichtern, sondern auch aktiv zu dessen Finanzierung beigetragen zu haben.

Konkret wirft die Bundesanwaltschaft ihr vor, spätestens 2007 gewusst zu haben, wo sich das NSU-Trio aufhielt. Sie soll der Mitangeklagten Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte überlassen haben, so dass Zschäpe unbehelligt Ärzte aufsuchen konnte und keine eigene Identität preisgeben musste. Solche scheinbar kleinen Hilfestellungen waren lebenswichtig für die Tarnung des NSU.

Auch als Fahrerin war Susann E. aktiv. Sie fuhr Zschäpe und Böhnhardt zu einem wichtigen Termin – der Abholung eines Wohnmobils, das später beim letzten Überfall in Eisenach benutzt wurde. Ihre Hilfe war also direkt mit der Vorbereitung und Durchführung schwerer Straftaten verbunden.

Insgesamt geht es bei diesen Anklagepunkten um mehr als Beihilfe im klassischen Sinne. Es geht um die Frage, wie politischer Fanatismus, Tatentschlossenheit und Netzwerke ineinander greifen und zu lebensgefährlichen Situationen führen können.

Ablauf des Ermittlungsverfahrens und juristisches Tauziehen

Bis es zur heutigen Anklage kam, war es ein langer, steiniger Weg durch die Instanzen der deutschen Justiz. Ursprünglich landete der Fall von Susann E. am Oberlandesgericht Dresden. Das Gericht war aber zunächst skeptisch: Es ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft nur teilweise zu. Dresden sah zwar Verdachtsmomente bei Fahrlässigkeit und Unterstützung, meinte aber, es gäbe zu wenig Anzeichen, dass Susann E. auch von den Morden des NSU wusste.

Die Folge war ein juristisches Tauziehen. Der Generalbundesanwalt war mit dieser Einschätzung nicht einverstanden und reichte Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein – also bei der höchsten deutschen Strafrechtsinstanz. Karlsruhe beurteilte den Sachverhalt jedoch ganz anders. Der BGH sah einen hinreichenden Tatverdacht gegen Susann E. nicht nur wegen Unterstützung, sondern auch wegen Wissen und Billigung der Verbrechen des NSU.

Der Bundesgerichtshof ließ die Anklage vollumfänglich zu. Damit steht jetzt ein umfassendes Gerichtsverfahren bevor. Diese richterliche Entscheidung ist ein Ausdruck dafür, wie ernst der Staat inzwischen die Unterstützung terroristischer Vereinigungen nimmt. Die langwierigen Ermittlungen und juristischen Auseinandersetzungen zeigen, wie kompliziert die Beweisführung sein kann, wenn es um Taten im Milieu des Untergrunds und der konspirativen Szenen geht.

Solche Prozesse sind für Betroffene, Justiz und Gesellschaft belastend, aber notwendig, um die Wahrheit ans Licht zu bringen. Sie führen vor Augen, dass niemand, der einen rechtsextremen Hintergrund durch aktives Tun unterstützt, auf Nachsicht hoffen kann.

Die Rolle des Oberlandesgerichts Dresden in diesem Verfahren

Das Oberlandesgericht Dresden spielte zu Beginn eine entscheidende Rolle bei der Einordnung des Falls. Als erstes Gericht musste es beurteilen, wie schwerwiegend die Hinweise gegen Susann E. wirklich sind. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Indizien zu schwach seien, um ihr Wissen über die Morde zu belegen. Stattdessen wollte das OLG Dresden die Sache an das Landgericht Zwickau weiterreichen, das traditionell mit weniger spektakulären Terrorprozessen befasst ist.

Die Differenz in der Bewertung zeigt: Auch Richterinnen und Richter tun sich oft schwer, die feinen Linien zwischen Beihilfe, Mitwisserschaft und aktiver Unterstützung zu ziehen. Die Schwelle, ab der Nicht-Verhindern oder Schweigen zur Mitschuld wird, ist in rechtlichen Debatten umstritten. Auf Stern.de wird betont, wie einzigartig das Vorgehen des OLG Dresden war.

Erst nach der Intervention des Generalbundesanwalts wurde die Sache für die Bundesjustiz noch einmal relevant. Die Richter am BGH sahen den Sachverhalt umfassender: Für Karlsruhe reichten die Taten und das Wissen von Susann E. aus, um eine Beteiligung zu bejahen, die eine Anklage auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung rechtfertigt.

Dieser Streit zwischen zwei großen Gerichtsebenen ist typisch für schwierige Fälle der jüngeren Geschichte, in denen es um Neonazis, Gewalt und terroristische Strukturen geht. Es ist ein Beweis dafür, dass die Justiz genaue Arbeit leisten muss – im Zweifel lieber einmal zu viel hinterfragen als zu wenig.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe wurde der Weg für einen umfassenden Prozess geebnet. Der BGH befand: Die vorliegenden Hinweise und Beweismittel rechtfertigen die volle Zulassung der Anklage. Das ist ein Grundsatzurteil, das bundesweit für Aufmerksamkeit sorgt, weil es die Maßstäbe für die Behandlung von Unterstützern rechter Terrornetzwerke verschärft.

Der Bundesgerichtshof hat dabei klar gemacht, dass Unterstützer nicht einfach als „Mitläufer“ gesehen werden können, sondern als aktive Komplizen der eigentlichen Täter. Wer hilft, verschafft nicht nur Bequemlichkeit, sondern ermöglicht Mord und Terror. Das Urteil wird deshalb auch für künftige Prozesse ein Maßstab sein.

Diese Entscheidung hat Signalwirkung. Sie macht deutlich, dass die Aufarbeitung des NSU-Komplexes nicht mit den Haupttätern abgeschlossen ist. Auch nach vielen Jahren werden Unterstützer zu Rechenschaft gezogen, wenn sich neue Beweise und Hinweise ergeben. Auf Deutschlandfunk.de wird betont, wie sorgfältig in Karlsruhe geprüft wurde.

Für die Opfer und ihre Hinterbliebenen ist das ein Zeichen dafür, dass der Staat nicht aufhört zu ermitteln – auch wenn die Schatten der Ereignisse weit zurückliegen.

Mutmaßliche Unterstützungsleistungen von Susann E.

Susann E. hat nach Überzeugung der Anklagebehörden mehr als nur Beistand geleistet. Sie war eine Schlüsselperson im Leben des NSU-Trios während dessen Untergrundjahre. Besonders hervorzuheben sind folgende mutmaßliche Unterstützungsleistungen:

– Auch die Weitergabe ihrer Personalien für den Erwerb von Bahncards spielte eine immense Rolle: So konnte das NSU-Trio unauffällig reisen, Spuren verschleiern und sich der polizeilichen Fahndung entziehen.

– Zuletzt organisierte und übernahm sie Fahrdienste. Besonders brisant: Sie fuhr Zschäpe und Böhnhardt zum Abholtermin eines Wohnmobils in Eisenach – just jenes Gefährt, das wenig später beim letzten Banküberfall und den tödlichen Schüssen auf Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Rolle spielte.

Durch solche Handlungen half Susann E., das Netz aus Lügen und Täuschung aufrechtzuerhalten. Sie trug dazu bei, dass der NSU nach außen wie Geister existieren konnte, unerkannt und tödlich.

Bewertung der Rolle von Vertrauenspersonen im NSU-Netzwerk

Der NSU konnte seine Ziele nicht allein verfolgen. Es brauchte ein ganzes Netzwerk von Vertrauenspersonen, die bereit waren, bei der Illegalität zu helfen. Die Rolle solcher Unterstützer ist schwer zu übersehen. Sie beschaffen Ausweispapiere, unterstützen beim Geldfluss, helfen bei der Kommunikation und sorgen dafür, dass die Gruppe nicht auffliegt.

Bei Susann E. sah man klar: Sie wurde nach und nach zur zentralen Vertrauensperson, zur Mitwisserin und Helferin. Mit ihrem Handeln schuf sie Sicherheit, verschaffte Zeit und Raum für weitere Planungen. Solche Netzwerke sind für die Dauerhaftigkeit von Terrorgruppen von enormer Bedeutung. Wer hilft, trägt dazu bei, dass gefährliche Ideen in blutigen Taten enden.

Auf tagesschau.de wird die wichtige Position von Susann E. im NSU-Netzwerk beschrieben. Nur durch den Rückhalt dieser „stillen Helfer“ war es dem Trio möglich, jahrelang im Untergrund zu überleben.

Dass die Behörden heute mehr Wert auf die Aufklärung dieser Helferkreise legen, ist ein wichtiges Signal. Denn erst durch die Zerschlagung solcher Netzwerke lässt sich verhindern, dass sich rechtsterroristische Gruppierungen erneut etablierten.

Status von Susann E. und ihr rechtlicher Hintergrund

Der aktuelle Aufenthaltsstatus von Susann E. war lange unklar. Sie ist weiterhin auf freiem Fuß, solange das Verfahren läuft. Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen, da keine akute Fluchtgefahr angenommen wird. Trotzdem steht sie nun unter strenger Beobachtung.

Der Strafprozess gegen Susann E. ist nicht nur für sie persönlich belastend. Er zeigt auf, wie eng die Verflechtungen zwischen Haupttätern und Unterstützern oft sind – über Ehe, Freundschaft und geteilte Ideologie hinweg. Für die Justiz ist es eine Herausforderung, genaue Grenzen zwischen Mitläufertum, passiver Duldung und aktiver Unterstützung zu ziehen.

Das Verfahren ist ein Beispiel für den langen Atem der Ermittler. Jahrzehnte alte Taten werden aufgerollt und neu bewertet, wenn sich Beweislage und -einschätzungen ändern.

Gesellschaftspolitische Dimension des Falls

Der Prozess rund um Susann E. ragt weit über die juristische Ebene hinaus. Er verweist auf Fragen, die für die ganze Gesellschaft von Bedeutung sind. Wie geht ein Land mit seiner rechtsextremistischen Geschichte um? Wie werden Täter und Unterstützer zur Verantwortung gezogen? Wer übernimmt innergesellschaftlich Verantwortung für die Opfer?

Schon heute gibt es zahlreiche Gedenkorte, Mahnmale und Initiativen, die an die Verbrechen des NSU erinnern. Doch viele Betroffene, insbesondere Angehörige der Opfer, fordern mehr: tiefere Aufklärung, transparente Verfahren, ein ehrliches Bekenntnis zur Verantwortung staatlicher Stellen für die Versäumnisse bei der Aufklärung. Der bundesweite Diskurs um ein NSU-Dokumentationszentrum ist ein Ausdruck dieses Wunsches.

Die Aufmerksamkeit für den Fall Susann E. zeigt, dass die Gesellschaft in Fragen von Rassismus, Rechtsextremismus und staatlicher Aufarbeitung wacher geworden ist. Der Prozess ist Teil eines gesamtgesellschaftlichen Lernprozesses, der der Demokratie nutzt. Indem Täter und Unterstützer benannt und angeklagt werden, sendet die Justiz ein klares Signal: Ausländerhass und Mord wird nicht vergessen – und auch nicht vergeben.

Ausblick auf den Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden

Der anstehende Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden wird von vielen Seiten mit Spannung erwartet. Wie wird sich Susann E. zu den Vorwürfen äußern? Welche neuen Erkenntnisse werden Zeugen und Beweise ans Licht bringen? Kann das Gericht die Rolle von Susann E. im Unterstützerkreis eindeutig belegen?

Der Ablauf des Prozesses verspricht, aufsehenerregend zu werden. Die Anklagepunkte sind präzise, aber das Beweisfundament muss im Einzelnen geprüft werden. Der Wunsch nach Transparenz und Aufarbeitung ist groß – nicht zuletzt, weil die Opfer und deren Angehörige auf ein gerechtes Urteil hoffen.

Experten erwarten, dass der Prozess auch dazu beitragen kann, weitere Wissenslücken über das Unterstützernetzwerk des NSU zu schließen. Jede neue Aussage, jedes neue Aktenstück kann helfen, das große Puzzle der rechtsterroristischen Bedrohung in Deutschland besser zu verstehen. Auf Stern.de werden die wichtigsten Prozessdaten ständig aktualisiert.

Der Ausgang ist offen. Doch egal, wie das Urteil ausfällt – es wird ein Signal an die Gesellschaft aussenden: Straffreiheit gibt es nicht für Unterstützer von Hass und Gewalt.

Fazit: Bedeutung des Falls für die Aufarbeitung rechtsextremer Gewalt

Was bleibt nach all diesen juristischen Auseinandersetzungen und gesellschaftlichen Diskussionen? Die Antwort ist eindeutig: Die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung von rechtsextremer Gewalt ist ein langer Prozess, der nie abgeschlossen ist. Fälle wie der von Susann E. zeigen, wie wichtig es ist, Unterstützer und Mittäter nicht aus dem Blick zu verlieren.

Die Signalwirkung des Prozesses ist beträchtlich. Der Staat macht klar, dass es keine Verjährung bei der Unterstützung terroristischer Vereinigungen gibt. Die Gesellschaft kann nur dann wirklich heilen, wenn Täter und Helfer ihre Verantwortung übernehmen, wenn Behörden Fehler aufarbeiten und aus der Vergangenheit lernen.

Für Angehörige der NSU-Opfer ist der Prozess um Susann E. besonders wichtig. Er zeigt Respekt, Aufmerksamkeit und das Versprechen, dass Gerechtigkeit möglich ist – auch Jahre nach den Taten. Auf der Seite Deutschlandfunk.de gibt es hierzu viele weiterführende Berichte.

Und schließlich ist der fall ein Warnruf: Solange rechtsextreme Netzwerke existieren, werden Unterstützerprozesse notwendig sein. Die Justiz muss immer wachsam bleiben und darf sich von juristischen Hürden nicht abhalten lassen, der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Schluss

Der bevorstehende Prozess gegen Susann E. weist einmal mehr darauf hin, dass die Geschichte des NSU und seiner Unterstützer nicht abgeschlossen ist. Die gesellschaftliche Verantwortung, Verbrechen aufzuklären und Opfer zu würdigen, bleibt bestehen. Nur durch kontinuierliche Ermittlungen, konsequente Strafverfolgung und offene Diskussionen kann dem Rechtsextremismus und dessen Netzwerken der Nährboden entzogen werden. Der Fall Susann E. zeigt, wie wichtig es ist, auch die scheinbar kleinen Zahnräder im großen Mechanismus des Terrors nicht aus den Augen zu verlieren. Der Weg zu echter Gerechtigkeit ist lang und fordert uns immer wieder aufs Neue heraus, gemeinsam hinzuschauen, nachzufragen und nicht zu vergessen.